Luftschutz-Gesetze und Verordnungen


Bezeichungsschilder

Bereits während des Ersten Weltkrieges flogen die Kriegführenden Nationen, vereinzelte Luftangriffe ins Heimatland des Feindes. Durch diese ersten Luftangriffe, wurde allen beteiligten schnell klar dass die größten Schäden durch entstehende Brände verursacht wurden. 

 

Auf Grund dieser Erkenntnisse erarbeitete man in den 20er und 30er Jahren erstmals, reichsweit geltende Schutzmaßnahmen für die Zivilbevölkerung. Dabei standen die Normung und Neuordnung des deutschen Feuerlöschwesens besonders im Vordergrund. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten wurden diese Planungen vollumfänglich in die Tat umgesetzt.   

 

Die rechtliche Grundlage dafür, wurde mit den ersten Luftschutzgesetzten am 26. Juni 1935 geschaffen. 

 

Vor der Neuordnung gab es in Deutschland kein einheitliches Feuerlöschwesen. So hatten die Feuerwehren im Reich, unterschiedliche Ausrüstungen und selbst die Wasser- und Schlauchanschlüsse konnten unterschiedlich sein. 

Um die Löscharbeiten während und nach den Luftangriffen schnell und effektiv mit jeder Feuerwehr aus dem Reichsgebiet durchführen zu können, regelten ab 1935 viele Normen und Vorschriften diese Abläufe. 

 

Viele dieser Gesetzte und Normen gelten bis heute und man sieht ihre Zeichen ständig. 

Ein Beispiel dafür sind die Bezeichnungsschilder, sie geben Aufschluss über die genaue Lage von Unterflurhydranten sowie den Gas- und Wasserleitungen. Gekennzeichnet werden u.a. Hydranten, Schieber und Brunnen. Mit Hilfe der Schieber kann die Leitungen im Brandfall sektionsweise abgestellt werden, um so weitere Schäden zu verhindern. 

Als Schildgröße wurde das Maß 15x20cm festgelegt, da diese Größe sich nach Angaben der deutschen Industrie ohne viel Verschnitt produzieren ließ.  

 

Wenn man genau hinsieht findet man heute im Kreisgebiet immer noch Schilder die vor der Normung 1935 angebracht wurden und deshalb anders aussehen. 

Aktuelle Bezeichnungsschilder

Normvorlage eines Bezeichnungsschilds aus dem Jahr 1935

Bezeichnungsschild für einen Hydranten, vor 1935

Bezeichnungsschild für einen Hydranten, vor 1935


Bezeichnungsschild für einen Hydranten, vor 1935


Bezeichnungsschild für einen Hydranten, vor 1935


Verdunklung und Leuchtfarbe

Gleich zu Beginn des Zweiten Weltkriegs galt im gesamten Deutschen Reich eine gesetzliche Verdunklungsverordnung. In ihr war geregelt dass alle Lichtquellen von Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang so zu verdunkeln waren, dass kein Licht ins Freie scheinen konnte. Ziel war es, nachts die Städte für feindliche Bomber “unsichtbar“ zu machen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wurde streng kontrolliert, was dazu führte das die Straßen damals absolut dunkel waren. 

Um sich trotzdem orientieren zu können waren die Eingänge von Bunkern häufig weiß gestrichen, so wie am Hochbunker Berghäuschensweg in Neuss. Zudem trugen die Menschen teilweise fluoreszierende Anstecker, damit es nachts in der Eile nicht zu Zusammenstößen kam. 

Leuchtfarbe kam auch häufig in den Schutzräumen zum Einsatz. Dort wurde sie auf Metallschilder oder direkt auf die Wand, nah der Glühbirnen gestrichen. Umso beim Stromausfall eine Notbeleuchtung zu schaffen. Besonders häufig fand fluoreszierende Farbe Anwendung in Zivilschutzanlagen die im Kalten Krieg errichtet oder ertüchtigt wurden.

Das Nachleuchten wurde durch phosphoreszierenden Farben erreicht. Dem Licht ausgesetzt laden sich mit Leuchtfarbe markierte Oberflächen auf und geben bei Dunkelheit diese Energie wieder ab. Wenige Gramm der sogenannten Lumogene, gewonnen aus Teerprodukten reichten aus um, mit normaler Farbe vermischt, eine Fläche von einem Quadratmeter noch aus 500m sichtbar zu machen. Die Erkennbarkeit aus 500m Entfernung ist eine Vorgabe aus den 1940 geltenden Luftschutzgesetzen.

Ein bekannter Hersteller für Leuchtstoffe war die IG Farben. 

Innsbrucker Nachrichten, 13.01.1940 „Das Geheimnis der kleinen Leuchzeichen“

Hochbunker - Eingang mit weißer Farbe gestrichen

Fluoreszierender Anstecker

Fluoreszierende Farbe als Notbeleuchtung

Fluoreszierende Farbe auf Metallschildern

Fluoreszierende Farbe im Hochbunker (Kalter Krieg)

Propaganda Plakat zur Verdunklungspflicht

Das Wort Luftschutzanlage beschreibt alle Bauten, die den Zweck haben Personen bei Luftangriffen Schutz zu bieten. Im Allgemeinen werden sie auch als Bunker bezeichnet, obwohl die meisten Bauwerke per Definition gar keine Bunker sind. 

Das Problem mit der Begrifflichkeit gab es bereits während des Zweiten Weltkriegs. Deshalb lesen wir auch in den Archivunterlagen immer wieder das Wort Bunker und stellen dann fest, dass es sich in Wirklichkeit nicht um einen Bunker handelt. 

Der Grund dafür liegt in der späten Definition der einzelnen Luftschutzanlagen. Erst im Juni 1944 erging ein Erlass, in dem klar formuliert wurde was als Bunker, Stollen, Deckungsgraben usw. zu bezeichnen war. Da diese Definition viele Jahre lang fehlte, hat sich der Begriff Bunker bis heute fest in den Sprachgebrauch eingebettet.  

Der Erlass vom 14. Juni 1944 legt die Bezeichnungen von Luftschutzanlagen wie folgt fest: 

LUFTSCHUTZBUNKER waren bombensichere Bauwerke, deren Schutzwirkung durch Beton mit entsprechender Bewehrung (Eisen/Stahl) erzielt wurde. Um als bombensicher zu gelten musste die Deckenstärke mindestens 1,40 Meter und die Wandstärke 1,80 Meter betragen. 

LUFTSCHUTZSTOLLEN waren bombensichere, langgestreckte unterirdische Räume, deren Schutzwirkung durch eine Mindestüberdeckung von 3 - 4,5 Meter Felsgestein erzielt wurde.

LUFTSCHUTZKELLER waren lediglich Gas-, Splitter- und Trümmersicher Räume die im Keller von Gebäuden hergerichtet wurden. 

LUFTSCHUTZDECKUNGSGRÄBEN wurden außerhalb von Gebäuden, als mit Beton überdeckter Graben angelegt. Sie boten im Gegensatz zu Luftschutzkellern noch Schutz vor Druckwellen detonierender Bomben. 

LUFTSCHUTZRUNDBAUTEN wurden  außerhalb von Gebäuden angelegt wenn kein Platz für einen Deckungsgraben vorhanden war. Sie mussten ebenfalls Gas-, Splitter- und Trümmersicher sein, sowie Druckwellen detonierender Bomben standhalten. 

 

Die meisten Luftschutzanlagen im Rhein-Kreis Neuss sind Deckungsgräben und Rundbauten.

Warum man auf uns zählen kann? Weil unser Unternehmen mehr ist, als nur ein Business. Jede Person in unserem Team ist einzigartig – und wir alle teilen die gleichen Werte.

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