Standard Bautypen
Angesichts der immer intensiver werdenden Luftangriffe und der häufigen Luftalarme waren die Städte und Gemeinden gezwungen, schnell mehr Schutzplätze für die Bevölkerung zu schaffen. Der Entschluss, öffentliche Luftschutzanlagen im Kreisgebiet vorwiegend als einheitliche Typen zu bauen, brachte Vorteile bei der Planung von Arbeitskräften und Material mit sich. Aufgrund der immer gleichen Bauausführung konnte die Verschalung größtenteils wiederverwendet werden und die Arbeiter gewannen an Routine. Die örtlichen Bauunternehmen übernahmen die Aufträge und sorgten mit ihrem Fachpersonal für eine ordnungsgemäße Bauausführung. Die ungelernten Arbeitskräfte waren zu dieser Zeit größtenteils Kriegsgefangene, die den Unternehmen gegen ihren Willen zugeführt wurden und somit zu Zwangsarbeitern wurden. Oft wurde auch die Zivilbevölkerung zur Mitarbeit herangezogen. Daher können wir heute nicht pauschal davon ausgehen, dass jede Luftschutzanlage ausschließlich durch Zwangsarbeit errichtet wurde. Ein weiterer Vorteil der Vereinheitlichung war die Einsparung von Gebühren und vor allem von Zeit, die ein Architekt für die Planung individueller Luftschutzanlagen benötigt hätte.
BILD: Bau eines Rheinhausener Deckungsgraben am Raphaelshaus in Dormagen im Sommer 1943.
Rheinhausener Deckungsgraben
Die am häufigsten gebauten Luftschutzanlagen im Rhein-Kreis Neuss sind die sogenannten Rheinhausener Deckungsgräben. Ausschlaggebend dafür waren die ersten Verfügungen, die die Vereinheitlichung von Luftschutzbauten zum Thema hatten. Diese wurden am 21. Juni 1943 vom Landrat Wallraf an seine Bürgermeister erlassen. In seinem Schreiben wies er darauf hin, dass in erster Linie Luftschutzkeller herzurichten und zu verstärken seien. Nur wenn keine geeigneten Keller vorhanden waren, konnten Rheinhausener Deckungsgräben nach den Plänen des GB-Bau[1] errichtet werden. Der Landrat bewarb diese Bauform mit folgenden Worten:
„Die Rheinhausener Deckungsgräben können wegen der verschiedenen Ausführungsmöglichkeiten (sämtlich mit gesicherten Zugängen und Notausstiegen) besonders empfohlen werden. Von den Stadtverwaltungen Neuss und Grevenbroich werden solche Gräben bereits ausgeführt. Nähere Auskunft wird dort erteilt.“[2]
Einen Monat später, am 24. Juli 1943, wurden die Bürgermeister vom Landrat schriftlich darauf aufmerksam gemacht, dass für den Bau von Rheinhausener Deckungsgräben keine Baugesuche mehr nötig sind. Dadurch sollen die Genehmigungs- und Planungsverfahren effizienter und somit schneller durchgeführt werden. Für die Typen I–VI war demnach nur noch eine Anmeldung beim Landrat, eine baupolizeiliche Genehmigung sowie die spätere Bauausführung unter Anleitung von Fachkräften nötig. Alle anderen Bunker Bauformen sollten nicht mehr ausgeführt werden. Falls dennoch besondere Gründe für eine abweichende Bauform vorliegen sollten, sei hierfür rechtzeitig ein Baugesuch einzureichen.[3] Am 6. August 1943 ließ der Landrat den Bürgermeistern die vom GB-Bau[4] herausgegebenen Planskizzen der verschiedenen Typen der Rheinhausener Deckungsgräben zukommen. Diese Pläne durften auch an Bauunternehmen weitergereicht werden, um eine einheitliche Bauausführung zu gewährleisten.
[1] GB-Bau= Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft [2] Archiv im Rhein-Kreis Neuss. DO 01, Amt Dormagen Nr. 1235 [3] Quelle: Stadtarchiv Grevenbroich, 02 Bürgermeisterei/Stadt Wevelinghoven Sign. 1741 [4] GB-Bau= Generalbevollmächtigter für die Regelung der Bauwirtschaft
BILD: Baupläne der verschiedenen Typen von Rheinhausener Deckungsgräben.
Moerser Topf
Im Gegensatz zu den Rheinhausener Deckungsgräben, die häufig auch als Panzergräben oder einfach als Deckungsgräben bezeichnet wurden, konnten in den Archiven des Rhein Kreis-Neuss bisher keine Hinweise auf Baupläne der Moerser Töpfe gefunden werden. Der Landrat empfahl jedoch seinen Bürgermeistern seit Sommer 1943 des Öfteren den Bau von sogenannten Rundbunkern, die allesamt als Moerser Topf ausgeführt wurden. Die Baupläne dieser Rundbunker, die ab 1943 vielerorts am gesamten Niederrhein errichtet wurden, gehen auf den Ingenieur Georg Ludwig Eberlein zurück. Der aus Mittelfranken stammende Eberlein heiratete in das Moerser Bauunternehmen Ernst Wreden ein und entwarf dort um 1941 einen Bunker, den er „Moerser Topf” nannte.[1] Diese Bauform zeichnete sich durch eine hohe Schutzwirkung bei einfacher, einheitlicher Bauweise und geringem Materialbedarf aus. Die Bauzeit lag bei circa zwei Monaten. Der Schutzraum ist dabei immer kreisrund angelegt und mittig durch eine Betonsäule abgestützt, wobei der Durchmesser variieren kann. In die Säule sollten grundsätzlich Schächte für Zu- und Abluft eingelassen werden, die mittels eines Handlüfters frische Luft ins Innere beförderten. Die Anzahl der zulässigen Schutzplätze wurde mit 40 bis 50 Personen angegeben. Im Gegensatz zum Schutzraum, der immer kreisrund war, konnten die Eingänge und Notausgänge unterschiedlich ausgeführt werden. Sie wurden zumeist dem Gelände und den örtlichen Anforderungen entsprechend angepasst. Der Bau von Rundbunkern wurde bevorzugt, wenn kein ausreichend großes Grundstück für die langgezogenen Deckungsgräben vorhanden war.[2] Der Grevenbroicher Bürgermeister Wilms ordnete am 18. August 1943 an, dass ausschließlich Rheinhausener Deckungs-gräben und Rundbunker (Moerser Topf) zu errichten sind. Auch für diese Bauformen war eine Genehmigung erforderlich, die persönlich bei ihm einzuholen war. Eine Genehmigung wurde erst erteilt, wenn der Zellenleiter der NSDAP und der Amtsträger des RLB[3], der besondere Kenntnisse über die Kellerverhältnisse der Häuser hatte, den Bau eines Bunkers für notwendig erachteten.
[1] Stadtarchiv Moers [2] Stadtarchiv Grevenbroich, Best. GV S 23 Nr. 1[3] RLB = Reichsluftschutzbund
Zudem musste die Baugemeinschaft, die nach der Fertigstellung von den Schutzplätzen profitieren würde, eine Liste mit allen Namen beim Polizeiamt einreichen. Erst dann wurden der Standort und der Bautyp (Deckungsgraben oder Rundbunker) vom Bürgermeister festgelegt. Die Erdbewegungen, insbesondere das Ausschachten, mussten auf Anordnung des Kreisleiters der NSDAP durch die Baugemeinschaft erfolgen. Der Bau von sogenannten Privat- oder Kleinstbunkern wurde ausdrücklich untersagt. Es durften nur noch Rundbunker mit einem Fassungsvermögen von 40 bis 50 Personen und Deckungsgräben für 108 bzw. 120 Personen gebaut werden.[1]
[1] Stadtarchiv Grevenbroich, Best. GV S 23 Nr. 1
BILD: Erdarbeiten für den Bunkerbau werden von Anwohnern in Norf ausgeführt, 1943. (Quelle: Heinz Heuser)
Das Protokoll der Ratssitzung der Stadt Grevenbroich vom 21. September 1943 zeigt, wie schnell das Bunkerbauprogramm umgesetzt wurde und wo die Probleme lagen. Bürgermeister Wilms erteilt Auskunft über den Stand der Bautätigkeiten, die seit rund fünf Monaten mit Hochdruck vorangetrieben werden.
„Während bis Mai 1943 ein ausdrückliches Verbot für die Herstellung von Luftschutzbauten außerhalb der bestehenden Gebäuden bestand und lediglich Kellerstützungsaktionen für Luftschutzorte 3. Ordnung infrage kamen, konnte erst von diesem Zeitpunkt ab der Bau von öffentlichen Luftschutzbauten neben den bis dahin von der Partei und Verwaltung geförderten Privat-Luftschutzbauten in Angriff genommen werden. Die größeren Schwierigkeiten bestehen in der Kiesbeschaffung, Autobusanschaffung mit Treibstoffgestellung, muss doch das ganze Kiesmaterial im Hafen von Neuss per Autos und beschränkt per Waggons herangeschafft werden. Bislang sind an Luftschutzbunkern ganz oder zum Teil fertigstellt 32 mit einem Fassungsvermögen von 1.720 Personen. Weitere 32 Bauten sind in der Ausschachtung fertig, beantragt und geplant, so dass demnächst mit 64 Bauten mit einem Fassungsvermögen von 3.512 Personen = 27% der Bevölkerung gerechnet werden kann, für diese Bauten müssen 8.400 m³ = 840 Waggons = 70 Eisenbahnzüge = 1.650 Autos herangeschafft werden. Die Finanzierung geschieht durch das Reichsluftgaukommando, wobei die Stadt die Vorschüsse bis zur Abrechnung stellen muss, die sich jetzt schon auf ca. 210.000 RM beläuft, die aber noch eine wesentliche Steigerung erfahren werden.“ [1]
[1] Stadtarchiv Grevenbroich, GV 10/Gemeinderatsprotokolle (vor 1975) Nr. 49
BILD: Materialtransport für den Bunkerbau in Zons mit Hilfe von Feldbahnschienen, Loren und Zwangsarbeitern, ca. Januar 1944.
Quelle: Thomas Schwabach
Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Neuss.
Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Grevenbroich. Reste der Bänke liegen auf dem Boden.
Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Neuss.
Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Grevenbroich.
Blick von der Gasschleuse in den Schutzraum Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Grevenbroich.
Reste von Bänken Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Grevenbroich.
Gasschleuse eines Rheinhausener Deckungsgraben in Duisburg-Rheinhausen.
Filteranlage in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Grevenbroich.
Schutzraum in einem Rheinhausener Deckungsgraben in Grevenbroich.
Schutzraum eines Moerser Topfes in Grevenbroich.
Notausstieg eines Moerser Topfes in Grevenbroich.
Abriss eines Schutzraum eines Moerser Topfes in Grevenbroich.
Schutzraum eines Moerser Topfes in Grevenbroich. Die Sitzbank wurde betoniert.
Schutzraum eines Moerser Topfes in Grevenbroich. Die Sitzbank wurde betoniert.
Decke eines Moerser Topfes in Grevenbroich.