Verdunkelung und Leuchtfarbe

Gleich zu Beginn des Zweiten Weltkriegs galt im gesamten Deutschen Reich eine gesetzliche Verdunklungsverordnung. Demnach mussten alle Lichtquellen von Einbruch der Dunkelheit bis zum Sonnenaufgang so verdunkelt werden, dass kein Licht nach außen dringen konnte. Das Ziel bestand darin, die Städte nachts für feindliche Bomber „unsichtbar“ zu machen. Die Einhaltung dieser Vorschriften wurde streng kontrolliert, sodass die Straßen damals absolut dunkel waren. Um sich trotzdem orientieren zu können, waren die Eingänge von Bunkern häufig weiß gestrichen, wie am Hochbunker Berghäuschensweg in Neuss. Zudem trugen die Menschen teilweise fluoreszierende Anstecker, um Zusammenstöße in der Eile nachts zu vermeiden. Leuchtfarbe kam auch häufig in den Schutzräumen zum Einsatz. Dort wurde sie auf Metallschilder oder direkt auf die Wand nahe der Glühbirnen gestrichen. So sollte im Falle eines Stromausfalls eine Notbeleuchtung geschaffen werden. Fluoreszierende Farbe fand besonders häufig Anwendung in Zivilschutzanlagen, die im Kalten Krieg errichtet oder ertüchtigt wurden. Das Nachleuchten wurde durch phosphoreszierende Farben erreicht. Wenn diese dem Licht ausgesetzt sind, laden sich die mit Leuchtfarbe markierten Oberflächen auf und geben bei Dunkelheit diese Energie wieder ab. Wenige Gramm der sogenannten Lumogene, die aus Teerprodukten gewonnen wurden, reichten aus, um mit normaler Farbe vermischt eine Fläche von einem Quadratmeter noch aus 500 Metern Entfernung sichtbar zu machen. Diese Erkennbarkeit aus 500 m Entfernung ist eine Vorgabe aus den Luftschutzgesetzen von 1940. Ein bekannter Hersteller von Leuchtstoffen war die IG Farben 

Hochbunker - Eingang mit weißer Farbe gestrichen

Schreiben der Ortspolizei für schlecht verdunkelte Häuser

Fluoreszierender Anstecker

Fluoreszierende Farbe als Notbeleuchtung

Fluoreszierende Farbe auf Metallschildern

Fluoreszierende Farbe im Hochbunker (Kalter Krieg)

Propaganda Plakat zur Verdunklungspflicht