Was ist ein Bunker?
Der Begriff „Luftschutzanlage” beschreibt alle Bauten, die dazu dienen, Personen bei Luftangriffen Schutz zu bieten. Im Allgemeinen werden sie auch als Bunker bezeichnet, obwohl die meisten Bauwerke per Definition gar keine Bunker sind. Dieses Problem mit der Begrifflichkeit gab es bereits während des Zweiten Weltkriegs. Deshalb finden sich in Archivunterlagen immer wieder die Begriffe „Bunker” und „Luftschutzanlage”, wobei es sich in Wirklichkeit nicht immer um einen Bunker handelt. Der Grund dafür liegt in der späten Definition der einzelnen Luftschutzanlagen. Erst im Juni 1944 erging ein Erlass, in dem klar formuliert wurde, was als Bunker, Stollen, Deckungsgraben usw. zu bezeichnen war. Da diese Definition viele Jahre lang fehlte, hat sich der Begriff „Bunker” bis heute fest im Sprachgebrauch etabliert.
Der Erlass vom 14. Juni 1944 legte die Bezeichnungen von Luftschutzanlagen wie folgt fest:
- Luftschutzbunker waren bombensichere Bauwerke, deren Schutzwirkung durch Beton mit entsprechender Bewehrung (Eisen/Stahl) erzielt wurde. Um als bombensicher zu gelten, musste die Deckenstärke mindestens 1,40 Meter und die Wandstärke 1,80 Meter betragen.
- Luftschutzstollen waren bombensichere, langgestreckte unterirdische Räume, deren Schutzwirkung durch eine Mindestüberdeckung von drei bis 4,5 Metern Felsgestein erzielt wurde.
- Luftschutzkeller waren lediglich gas-, splitter- und trümmersichere Räume, die im Keller von Gebäuden hergerichtet wurden.
- Luftschutzdeckungsgräben wurden außerhalb von Gebäuden als mit Beton überdeckter Graben angelegt. Im Gegensatz zu Luftschutzkellern boten sie noch Schutz vor Druckwellen detonierender Bomben.
- Luftschutzrundbauten wurden außerhalb von Gebäuden angelegt, wenn kein Platz für einen Deckungsgraben vorhanden war. Sie mussten ebenfalls gas-, splitter- und trümmersicher sein sowie Druckwellen detonierender Bomben standhalten.
Die meisten Luftschutzanlagen im Rhein-Kreis Neuss sind Deckungsgräben und Rundbauten.